31. März 2013 (Aktualisiert: 2. April 2013)
Verbraucherschutz
Neue Religionskennzeichen
Im Zuge der fortschreitenden Säkularisierung treten am 1.4.2013 eine Reihe neuer Kennzeichnungspflichten in Kraft, mit denen deutlicher vor religiösen Gefahren gewarnt werden werden soll. Kirchliche Bauten, aber auch religiöse Medien wie z.B. die Heiligen Schriften sind ab sofort durch entsprechende Symbole zu kennzeichnen, um den Menschen schon von weitem klar zu vermitteln, was sie erwartet. Das Ziel ist die Verbesserung der öffentlichen Sicherheit sowie die geistige Gesunderhaltung der Allgemeinheit.
Verkehrszeichen
Zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit werden neue Verkehrszeichen eingeführt, um Bereiche mit erhöhter religiöser Gefahr eindeutig zu markieren, so daß diese rechtzeitig erkannt und weiträumig umgangen werden können. Ebenso werden religionsberuhigte Zonen besser sichtbar gekennzeichnet.
Warnung vor religiöser Gefahr
Dieses Schild weist auf einen Bereich mit erhöhter religiöser Gefahr hin. Der übliche Standort ist an der Zufahrt bzw. dem Eingangsbereich einer Kirche oder Moschee. Das optionale Zusatzschild kennzeichnet die Länge des Gefahrenbereichs, üblicherweise ist das der Weg vom Standort des Schilds bis zum Altar bzw. dem Hinterausgang des Gotteshauses.
Verbot für religiöse Gesinnung
Der folgende religionsberuhigte Bereich darf ausschließlich mit atheistischer Gesinnung betreten oder befahren werden. Ein Zutritt mit christlichen, islamischen oder anderen abergläubischen Ansichten ist ein Verstoß und kann mit Bußgeld geahndet werden.
Warnzeichen
Sakrale Bauten stellen ein nicht zu unterschätzendes Risiko durch den direkten und konzentrierten Einfluß religiöser Schadstoffe auf den Menschen dar. Aus diesem Grund sind ab sofort die Eingangsbereiche entsprechend zu kennzeichnen.
Warnung vor religiöser Gefahr für Kinder
Dieses Schild ist ab sofort gut sichtbar am Eingangsbereich eines jeden kirchlichen Gebäudes anzubringen und weist auf die große Bedrohung der geistigen Gesundheit insbesondere von Kindern durch religiöse Schadstoffe hin.
Gefahrensymbole
Gefahrensymbole nach 67/548/EWG, angepaßt
Religiöse Medien wie z.B. auch die Heiligen Schriften werden ab sofort als Gefahrstoffe klassifiziert und sind durch entsprechende Symbole zu kennzeichnen. Hierfür werden zunächst noch die durch die Richtlinie 67/548/EWG definierten Symbole verwendet, in naher Zukunft jedoch durch weltweit vereinheitlichte Symbole nach GHS abgelöst.
Warnhinweise
Ebenso sind alle religiösen Schriften und Medien ab sofort auf der Vorderseite mit großen und deutlich lesbaren Warnhinweisen zu versehen, wie sie bereits von Tabakprodukten her bekannt sind. Dies soll den Verbraucher für die in diesen Medien verborgenen Gefahren und gesundheitsgefährdenden Inhalte sensibilisieren.