31. März 2013 (Aktualisiert: 2. April 2013)

Verbraucherschutz

Neue Religionskennzeichen

Im Zuge der fort­schreiten­den Säkular­isierung treten am 1.4.2013 eine Reihe neuer Kenn­zeich­nungs­pflichten in Kraft, mit denen deut­licher vor reli­giö­sen Gefahren gewarnt werden werden soll. Kirch­liche Bauten, aber auch reli­giöse Medien wie z.B. die Heiligen Schriften sind ab sofort durch ent­sprechen­de Symbole zu kenn­zeichnen, um den Menschen schon von weitem klar zu vermitteln, was sie erwartet. Das Ziel ist die Verbes­serung der öffent­lichen Sicher­heit sowie die geistige Gesund­erhal­tung der Allge­mein­heit.

  1. Verkehrszeichen
  2. Warnzeichen
  3. Gefahrensymbole
  4. Warnhinweise
  5. Beispiele der Umsetzung

Verkehrszeichen

Zur Verbesserung der öffent­lichen Sicher­heit werden neue Verkehrs­zeichen einge­führt, um Bereiche mit erhöhter reli­giöser Gefahr eindeutig zu markieren, so daß diese recht­zeitig erkannt und weiträumig umgangen werden können. Ebenso werden religions­beruhigte Zonen besser sichtbar gekenn­zeichnet.

größeres Bild RKV1: Warnung vor religiöser Gefahr

Warnung vor religiöser Gefahr

Dieses Schild weist auf einen Bereich mit erhöhter reli­giöser Gefahr hin. Der übliche Standort ist an der Zufahrt bzw. dem Eingangs­bereich einer Kirche oder Moschee. Das optionale Zusatz­schild kenn­zeichnet die Länge des Gefahren­bereichs, üblicher­weise ist das der Weg vom Standort des Schilds bis zum Altar bzw. dem Hinter­ausgang des Gottes­hauses.

größeres Bild RKV2: Verbot für religiöse Gesinnung

Verbot für religiöse Gesinnung

Der folgende religions­beruhigte Bereich darf ausschließ­lich mit atheis­tischer Gesin­nung betre­ten oder befah­ren werden. Ein Zutritt mit christ­lichen, isla­mischen oder anderen aber­gläu­bischen Ansich­ten ist ein Verstoß und kann mit Buß­geld geahn­det werden.

Warnzeichen

Sakrale Bauten stellen ein nicht zu unter­schät­zendes Risiko durch den direkten und konzen­trierten Einfluß reli­giöser Schad­stoffe auf den Menschen dar. Aus diesem Grund sind ab sofort die Eingangs­bereiche entsprechend zu kenn­zeich­nen.

größeres Bild RKW1: Warnung vor religiöser Gefahr für Kinder

Warnung vor religiöser Gefahr für Kinder

Dieses Schild ist ab sofort gut sichtbar am Eingangs­bereich eines jeden kirch­lichen Gebäudes anzu­bringen und weist auf die große Bedrohung der geistigen Gesund­heit insbeson­dere von Kindern durch reli­giöse Schad­stoffe hin.

Gefahrensymbole

Gefahrensymbole nach 67/548/EWG, angepaßt

Religiöse Medien wie z.B. auch die Heiligen Schriften werden ab sofort als Gefahr­stoffe klassi­fiziert und sind durch ent­sprechende Symbole zu kenn­zeich­nen. Hierfür werden zunächst noch die durch die Richt­linie 67/548/EWG definierten Symbole verwendet, in naher Zukunft jedoch durch weltweit verein­heit­lichte Symbole nach GHS abgelöst.

Warnhinweise

größeres Bild Warnhinweise

Ebenso sind alle religiösen Schriften und Medien ab sofort auf der Vorder­seite mit großen und deutlich lesbaren Warn­hin­weisen zu versehen, wie sie bereits von Tabak­produk­ten her bekannt sind. Dies soll den Ver­braucher für die in diesen Medien verbor­genen Gefahren und gesund­heits­gefähr­den­den Inhalte sensi­bilisie­ren.

Beispiele der Umsetzung

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